Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Christina Völkl Photography und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.


§1 Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf sämtliche mit Christina Völkl Photography geschlossenen Verträge Anwendung. Sie sind insbesondere auf sämtliche Käufe und Inanspruchnahmen von Dienstleistungen eines Auftraggebers (Kunde, Besteller) anwendbar und gelten auch für sämtliche online auf www.christinavoelkl.com und deren Subdomains (Online Shop, Picdrop) geschlossene Verträge. Alle Rechtsgeschäfte kommen mit Christina Völkl Photography zustande, sofern nichts anderes vereinbart wird. Alle Lieferungen, Leistungen, Aufträge und Angebote von Christina Völkl Photography erfolgen ausschließlich auf Basis dieser AGB. Es gilt jeweils die im Zeitpunkt des Kaufes, des Vertragsabschlusses publizierte Fassung.


§2 Auftragsausführung

  1. Grundlage für den Vertrag ist das per E-Mail gesendete Angebot vom Fotografen, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Dieses Angebot des Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch den Auftraggeber hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von zehn Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot. Die Annahme des Angebots erfolgt schriftlich per Mail innerhalb der Frist. 
  2. Der Auftraggeber hat sich im Vorfeld über den Stil der Fotografin informiert und erklärt sich damit einverstanden, dass die Fotos entsprechend angefertigt werden. Dies gilt sowohl für die fotografische Leistung, als auch für die digitale Nachbearbeitung. Jeder Auftrag wird auf den Kunden individuell angepasst und angefertigt. Der Bildstil kann daher abweichen.
  3. Den zeitlichen und örtlichen Ablauf des Fotoshootings vereinbaren der Fotograf und der Auftraggeber vor Durchführung des Auftrages.
  4. Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerischen und technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
  5. Der Fotograf kann im Bedarfsfall das Fotoshooting durch Dritte durchführen lassen.
  6. Der Fotograf wählt die Fotografien aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Die Mindestanzahl an vorzulegenden Fotografien wird durch das Angebot bestimmt.
  7. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPEG oder einem anderen vereinbarten Format. Die Abgabe von unbearbeiteten digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.
  8. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten nach Abschluss des Auftrages ist nicht Teil des Auftrages.
  9. Der Fotograf hat das Recht zur Aufbewahrung der digitalen Bilddaten der zur Abnahme vorgelegten Fotografien für den Nachweis seiner Urheberschaft.


§3 Urheberrecht

  1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotografien nach Maßgabe des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) zu.
  2. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke, insbesondere Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 UrhG handelt.
  3. Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen. Sollte eine Person wider Erwarten dem Fotografen gegenüber während eines Fotoshootings einer Bildaufnahme von sich oder einem Objekt widersprechen, wird der Fotograf keine Fotografien von der Person oder dem Objekts fertigen und etwaig bereits gemachte Fotografien der Person oder des Objekts löschen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Fertigung, Beibehaltung oder Übergabe einer solchen Fotografie besteht nicht.

§4 Nutzungsrecht

  1. Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung.
  2. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.
  3. Der Besteller einer Fotografie im Sinne von § 60 UrhG hat kein Recht, die Fotografie zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
  4. Jede Veränderung oder Weiterbearbeitung (z. B. durch Foto-Composing, Montage oder durch sonstige Hilfsmittel) der gelieferten Fotografien ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen.
  5. Eine Veröffentlichung der unbearbeiteten Fotos ist ausdrücklich untersagt.
  6. Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien – gleich welcher Form – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen.
  7. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen.
  8. Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen gesondert vereinbart werden.

§5 Datenschutz

  1. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden.
  2. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
  3. Der Fotograf bedient sich zur Erfüllung eines Auftrags unterschiedlicher externer Dienstleister (z.B. Fotolabor, Alben Druckerei, Online Galerie). An diese Dienstleister werden die entsprechenden Fotografien und unter Umständen auch zugehörige Kundendaten übermittelt. Diese Dienstleister werden auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und auf die ausschließlich weisungsgebundene Nutzung von personenbezogenen Daten verpflichtet.
  4. Der Auftraggeber erhält bei Vertragsschluss die Datenschutzerklärung des Fotografen.

§6 Haftung

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Fotograf haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
  2. Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  3. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.
  4. Liefertermine für Fotografien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  5. Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen sowie die Ausführung erfolgen mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z. B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.), kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. dieser zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
  6. Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
  7. Shooting von und mit Tieren: Der Auftraggeber bestätigt rechtmäßiger Eigentümer des Tieres zu sein. Der Auftraggeber, sowie die zu fotografierenden Tiere haben eine gültige Haftpflichtversicherung und gültige, vom Gesetzgeber vorausgesetzte, Impfzertifikate. Der Auftraggeber kommt für entstandene Personen- oder selbstverschuldete Sachschäden auf. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden.

§7 Vergütung

  1. Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine Pauschale, sowie zuzüglich eventueller Reisekosten vereinbart und berechnet.
  2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend zum Verhältnis zum Gesamtpreis. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit, den vereinbarten Stunden- bzw. Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein, bzw. ein geringer Schaden entstanden ist.
  3. Fällige Rechnungen sind, sofern keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
  4. Bei einer Stornierung des Auftrages (Absage des Shooting oder Hochzeitstermins ) durch den Auftraggeber wird eine Unkostenpauschale fällig, in Höhe der vereinbarten Grundgebühr. Eine etwaige Anzahlung wird mit der Forderung verrechnet. Dem Auftraggeber steht es frei nachzuweisen, dass der Fotografin ein geringerer als der vorgenannte Schaden durch die Stornierung entstanden ist.
  5. Es wird kein Ausfallhonorar bei Krankheit, Unfall (mit Attest eines Arztes) fällig.
  6. Geleistete Anzahlungen für Aufträge, die durch Verschulden des Auftraggebers nicht zustande gekommen sind, verfallen, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten ein neuer Termin zustande kommt.
  7. Erscheint der Auftraggeber zum vereinbarten Termin nicht, so ist das volle Honorar zu zahlen. Der Auftraggeber ist beweispflichtig, das dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. 
  8. Sollte bei Buchung von 2 Fotografen am Tag der Aufnahme ein Fotograf durch Krankheit oder höhere Gewalt ausfallen, bleibt das vereinbarte Honorar unverändert.
  9. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotografien Eigentum des Fotografen.


§8 Reklamation Downloads

  1. Beim Kauf von Download Dateien werden diese bereits vor Ablauf der 14-tägigen Rückgabefrist zur Verfügung gestellt. Der Kunde stimmt diesem ausdrücklich zu. Eine Rückgabe ist daher nach Download der Dateien nicht mehr möglich.

§9 Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
  3. Der Fotograf ist bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag einvernehmlich mit dem Auftraggeber beizulegen. Darüber hinaus ist der Fotograf nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das gleiche gilt im Fall einer Lücke.